Herzlich willkommen auf der Homepage der Grundschule Rödental-Mitte.
Ab dem 12. April 2021 sind die Schülerinnen und Schüler der ersten, zweiten und dritten Klasse im Distanzunterricht.
Die Kinder der vierten Klassen haben Präsenzunterricht. Ab Montag besteht zweimal in der Woche Testpflicht. Auch die Kinder der Notbetreuung können diese nur besuchen, vwenn sie an einem Selbsttest teilnehmen oder einen amtlichen Nachweis eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) oder eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden)
abgeben können.
Ohne Test kein Einlass in die Schule. Kinder, die täglich in die Schule kommen testen sich unter Aufsicht und Anleitung des Lehrers in der Goebelhalle jeden Montag und Mittwoch.
Es gilt weiterhin Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen auch während des Unterrichtes. Bitte bedenken Sie, dass die Kinder auch Ersatzmasken in der Schultasche benötigen. Auch in der offenen Ganztagesschule besteht Maskenpflicht. Weiterhin gilt, dass Masken auf allen Begegnungsflächen, auf der Toilette und dem Pausenhof getragen werden müssen. Das Hygienekonzept der Schule muss strikt eingehalten werden.
Auch Eltern haben auf dem Schulgelände Maskenpflicht und werden bei Nichteinhalten des Schulgeländes verwiesen.
Hat ihr Kind Kopfschmerzen, Schnupfen, Husten, Bauchschmerzen, Übelkeit, Gliederschmerzen oder Erkältung, dann muss es zu Hause bleiben. Wenn nach 48h kein Fieber dazugekommen ist, darf das Kind die Schule wieder besuchen. Hierfür entfällt ab sofort die Attestpflicht.
Bitte schicken Sie Ihrem Kind eine Handcreme und einen Nase-Mundschutz mit. Alle Wege im Schulhaus müssen mit der Mund-Nase-Maske durchgeführt werden. Auch in der Pause und in der offenen Ganztagesschule ist Mund-Nase-Schutz verpflichtend.
Eltern dürfen die Schule nicht ohne Termin betreten! Absprachen bitte immer telefonisch!
Die Kinder treffen sich um 7.45 Uhr auf dem Pausenhof an der Säule mit dem Schild der eigenen Klasse. Dort werden die Klassen vom Lehrer abgeholt. Für die OGTS stehen die Mitarbeiter bis 16 Uhr zur Betreuung bereit.
Wie bislang in Nr. 6 der Allgemeinverfügung festgelegt, dürfen auch weiterhin Schülerinnen und Schüler die Schulen nicht betreten, wenn sie
- Krankheitssymptome aufweisen,
- in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
- einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Sollten Schülerinnen und Schüler Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome zeigen, gelten die Vorgaben aus dem KMS vom 20. Mai 2020 (Az. II.1-BS4363.0/130/19), welches auch im Rahmen der Aktualisierung des Hygieneplans berücksichtigt wird.
Nach Quarantäne oder COVID-19 Erkrankung, bzw. Kontakt zu Erkrankten muss bei Wiederbesuch der Schule eine Bescheinigung von Arzt oder Gesundheitsamt vorgelegt werden, dass das Kind wieder gesund ist. (Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 19.5.2020)
Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern das richtige Händewaschen. Die Wichtigkeit der Hygienemaßnahmen sollen die Kinder von vielen Seiten hören, damit das zur Routine wird.