Um Kinder zu selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu erziehen muss Bildung und Erziehung gemeinsam von Elternhaus und Schule in einer partnerschaftlichen Verbindung angestrebt werden.
Dabei steht immer das Kind im Mittelpunkte. Es haben alle Mitwirkenden unterschiedliche Rechte, aber auch Pflichten. Als oberstes gemeinsames Ziel steht immer die bestmögliche Förderung, der bestmögliche Lernerfolg und die optimale Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler.
Bei der Kooperation haben Schule (Lehrkräfte und Schulleitung) und Eltern komplementäre Rollen, das heißt die Rollen ergänzen sich gegenseitig, haben aber das gleiche Ziel.
Die Schule und alle an ihr mitwirkenden Erwachsenen setzen einen gesetzlichen Auftrag um und tragen die Verantwortung für die schulischen Bildungs- und Erziehungsprozesse. Diese gelingen dann optimal, wenn das Elternhaus diese unterstützt.
Hier liegt der elterliche Schwerpunkt zunächst in der verantwortungsvollen Erziehung ihrer Kinder und in der Sicherung möglichst guter Lernvoraussetzungen im häuslichen Umfeld, das heißt zur Anleitung und Ermutigung selbstständiger Aufgaben. (Arbeitsplatz, Arbeitsklima, Zeit, Ruhe). Die Schule berät, wie die schulischen Ziele am besten durch die Eltern unterstützt werden können.